Die Europäische Kommission hat aktualisierte EU-Standardvertragsklauseln zum Transfer von Daten an außereuropäische Stellen (Drittländer) veröffentlicht. Besteht jetzt Handlungsbedarf? Ja, denn Unternehmen haben nun 18 Monate Zeit, auf die neuen Muster zu wechseln. Die EU-Kommission kommt damit indirekt auch den Vorgaben des EuGH aus dem „Schrems II“-Urteil hinsichtlich der erweiterten Prüfpflichten der europäischen Unternehmen nach.
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